Unsere rechtlichen Tipps in der Corona-Krise für Dich

Die Corona-Krise hält die Welt in Atem und gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern kann auch zum wirtschaftlichen Aus führen.

Gerade wir Frauen sind oftmals „Solo-Selbständige“.

Die Angst vor einer Ansteckung lässt unsere Aufträge wegbrechen, ohne Aufträge können wir nicht arbeiten. Was also tun, denn es trifft ja insbesondere diejenigen, die nicht einfach online von zu Hause arbeiten können.

Was also kannst Du in dieser Notsituation tun, um den Einbruch Deiner Einnahmen einigermaßen zu überstehen und möglichst in keine existenzielle Not zu geraten ?

  1. Ich muss in Quarantäne

Falls du wegen des Corona-Virus in Quarantäne musst, hast Du über das Infektionsschutzgesetz einen direkten Anspruch als Selbständige monatlich 1/12 Deines Vorjahreseinkommens zu erhalten.

Hierzu zählt dann auch die Erstattung der Beiträge für die Krankenkasse.

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben dies beschlossen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Behörde die Quarantäne anordnet (beispielsweise das Gesundheitsamt), auch eine Verfügung, die für die Allgemeinheit gilt, reicht aus.

Wichtig zu wissen ist, dass die Entscheidung hierüber in jedem Bundesland anders ausfallen kann, denn das Infektionsschutzgesetz ist Sache des jeweiligen Bundeslandes. Daher bitte unbedingt nachsehen und nachfragen, welche Ämter zuständig sind und wo Anträge gestellt werden können. Bitte schaue hierzu in Verbindung mit dem jeweiligen Bundesland, in dem Du lebst im Internet unter dem Begriff „Antrag IfSG“ nach.

Wenn du an dem Corona-Virus erkrankst, hast Du zudem auch einen Anspruch auf Krankengeld, weil aber die Gesundheitsämter das zur Zeit noch anders sehen, kann es sein, dass Du diesen Anspruch mit der Hilfe einer Anwältin/eines Anwalts durchsetzen musst.

Bleibst du hingegen präventiv freiwillig zu Hause, ohne dass eine Behörde das angeordnet hat, greift die beschriebene Entschädigung nicht.

Auch gibt es diese Hilfen nur, wenn Du als Selbständige nicht durch ein  „Home Office“ Deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.

  1. Arbeitslosengeld II

Falls Du vor Deiner Selbständigkeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen bist oder wenn Du vorher Arbeitslosengeld bezogen hast, prüfe bitte, ob Du freiwillig arbeitslos versichert bist.

Wenn nun nämlich Arbeitslosigkeit aufgrund der Situation herrscht, gibt es die Möglichkeit Arbeitslosengeld II zu beantragen bzw. sodann Hartz IV.

Diese Möglichkeit also bitte ggf. in Anspruch nehmen, falls Du sie hast und einen Antrag stellen !

Es kann gut möglich sein, dass Du eine freiwillige Sozialversicherung bei der Arbeitsagentur abgeschlossen hast, als du deine Existenz gegründet hast. Prüfe das bitte !

Leider wirst du in einem solchen Fall Dein Gewerbe zunächst abmelden müssen. Informiere Dich bitte hierzu ebenfalls gründlich.

  1. Eine Veranstaltung wird abgesagt

Wenn eine Veranstaltung abgesagt wird, sieht das meist leider rechtlich nicht gut aus, was eine mögliche Entschädigung angeht. In den AGBs bzw. im Vertrag dürfte sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Klausel wiederfinden, dass bei „höherer Gewalt“ kein Anspruch auf Ersatz des Schadens gegeben ist, das heißt also kein Ersatz für den Verdienstausfall.

Auch wenn hier eine Behörde die Veranstaltung absagt oder das von einer Behörde angeordnet wird, dass die Veranstaltung nicht stattfinden darf, ist in den allermeisten Fällen leider nichts zu machen.

Prüfe daher sehr genau, welche Verträge Du unterschrieben hast und was hierzu in den AGB steht ! Hier ist es sinnvoll, anwaltlichen Rat einzuholen, denn nicht immer ist die Rechtslage klar.

  1. Steuererleichterungen

Die Bundesregierung hat als eine Hilfestellung vor, Steuern zu stunden und Steuervorauszahlungen zu senken. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird erstmal verzichtet, jedenfalls bis zum 31.12.2020.

Nähere Informationen holst Du Dir bitte direkt bei Deiner Steuerberaterin/Deinem Steuerberater oder bei dem für Dich zuständigen Finanzamt.

  1. Kredite und Co.

Auch sollen Kleinstbetrieben und Solo-Selbständigen KfW Kredite zur Verfügung gestellt werden. Infos hierzu findest du auf der Website der KfW.  Falls das nicht ausreicht, denkt man bereits über weitere Maßnahmen nach, etwa wie in Italien. Dort können Selbständige über Monate hinweg eine staatliche Unterstützung beantragen, das sogenannte „Helikoptergeld“.

Hierbei handelt es sich aber nur um einen Vorschlag, das ist noch kein Gesetz derzeit.

  1. Was kannst Du selbst ?

Falls Du noch Rechnungen hast, die noch nicht gezahlt worden sind, solltest Du versuchen, schnellstmöglich Dein Geld zu erhalten. Deine Kunden haben bestimmt Verständnis in dieser Situation, daher scheue Dich nicht, notfalls persönlich anzurufen und darum zu bitten.

Bitte berücksichtige, dass diese Hinweise keinesfalls eine ausführliche anwaltliche Beratung ersetzen.

Falls Du konkrete Fragen hast, wäre es sinnvoll, Deine Anwältin oder Deinen Anwalt anzurufen und einen Termin zu vereinbaren, der in der aktuellen Situation sicher auch virtuell möglich ist.

Komm gut durch diese schwierige Zeit, ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen und Dir ein paar Anregungen geben.

Rechtsanwältin Katharina Schäfer

Mehr zu Katharina Schäfer unter www.rechtsanwalt-gn.de

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